Schweigepflicht

Schweigepflicht


Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung jeder psychotherapeutischen Beziehung. Daher unterliege ich als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin der Schweigepflicht.

Vertrauen

Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung jeder psychotherapeutischen Beziehung.


Daher unterliege ich als approbierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen der Schweigepflicht. Konkret bedeutet dies, dass es mir verboten ist, ohne das Einverständnis der Sorgeberechtigten oder der jungen erwachsenen Patienten Informationen über Inhalt und Verlauf der Therapie an Dritte weiterzugeben (dies gilt auch für Jugendämter, Schule, Krankenkassen etc.).


Auch gegenüber den Sorgeberechtigten besteht bei minderjährigen Patienten eine Schweigepflicht. Diese darf ich nur brechen, um Gefahr für den Patienten oder Andere abzuwenden.

Ablauf

Wie läuft eine Therapie ab?


Nach einem ausführlichen Erstgespräch vereinbaren wir fünf sogenannte probatorische Sitzungen, in denen Sie und Du Gelegenheit haben, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen.


In diesen Stunden führe ich außerdem die Diagnostik durch und erstelle einen individuellen Behandlungsplan, den ich ausführlich mit Ihnen und Dir bespreche.


Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine längerfristige Psychotherapie notwendig und gewünscht ist.


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